Grundlegende Beschlüsse und Maßnahmen im Deutschen Roten Kreuz
1994
Vor dem Hintergrund der Grundsätze der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und entsprechender Beschlüsse der internationalen
und nationalen Gremien trifft das Deutsche Rote Kreuz die Grundsatzaussage, „Migranten als mitgestaltende Partner in alle Bereiche des verbandlichen Lebens einzubeziehen“.
1998
Diesem Auftrag folgt die „Strategische Teilplanung für das Geschäftsfeld Migration“. Sie fordert die „Öffnung aller DRK-Dienste und Angebote für Migranten“, die „Einbeziehung von Migranten in die Alltagsarbeit des DRK“ sowie die „Förderung von interkultureller Kompetenz als Schlüsselqualifikation für DRK-Mitarbeiter“.
2002
Auf der Europäischen Regionalkonferenz verpflichten sich die Nationalen Gesellschaften zu bedarfsgerechten und zielgerichteten Maßnahmen, zu einer Kultur der Integration sowie zu einer ausgewogenen Einbindung von Menschen aus allen Bereichen der Gesellschaft entsprechend der kulturellen Vielfalt.
2003
Der Delegiertenrat beschließt eine Resolution, mit der er die Nationalen Gesellschaften auffordert, „Toleranz, Nicht-Diskriminierung und Respekt für kulturelle Vielfalt zu fördern“ und entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Insbesondere soll eine „Einschätzung der Zusammensetzung der Führung, des Personals, der Ehrenamtlichen und der Mitglieder der Organisationen“ vorgenommen, „eine unausgewogene Zusammensetzung der Mitglieder, aus welchen Gründen auch immer – Rasse, Religion, Geschlecht, Alter –, (...) erkannt und energisch angegangen“ sowie sichergestellt werden, „dass wir als tolerant und nicht-diskriminierend wahrgenommen werden und Vielfalt respektieren“.
2004
Das Präsidium des Deutschen Rotes Kreuzes unterstreicht „die Notwendigkeit, ‚Interkulturelle Öffnung im DRK‘ als wichtige Aufgabenstellung voranzutreiben“. Auf der Eisenacher Konferenz werden die Leitthesen zur Interkulturellen Öffnung verabschiedet.
2006
Die „Strategie 2010“ der Föderation appelliert an alle Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, angesichts der zunehmend diversifizierten Bevölkerungszusammensetzung sicherzustellen, „dass sich die Zusammensetzung der Bevölkerung auch in der Besetzung der Führungspositionen widerspiegelt“.
2007
Die Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften in Europa erklären „den Wert an[zuerkennen], den Migranten in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht in die Gesellschaften der Aufnahmeländer einbringen und diese so bereichern“. Zudem verpflichten sie sich dazu, „dafür Sorge zu tragen, dass das Rote Kreuz und der Rote Halbmond die Integration fördern, offen für alle sind, und sich in der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung sowie für die Achtung der Vielfalt und der menschlichen Würde uneingeschränkt einsetzen“. Anlässlich der Internationalen Konferenz der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften geht eine Selbstverpflichtung zur „Förderung der Inklusion von Migranten“ ein. Es soll ein Bewusstsein für die besonderen Bedürfnisse von Migrantinnen und Migranten hergestellt werden, die interkulturelle Handlungskompetenz der Mitarbeitenden gefördert werden und die Interkulturelle Öffnung der Dienste und Angebote vorangetrieben werden. Es soll eine Steuerungsgruppe eingerichtet werden und über die Ergebnisse berichtet werden.
2008
Der Generalsekretär unterzeichnet die „Charta der Vielfalt“. Danach ist „Eine Unternehmenskultur zu pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jedes Einzelnen geprägt ist. Sicher zu stellen, dass wir die vielfältigen Fähigkeiten und Talente aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut berücksichtigen. Die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb des DRK anerkennen und wertschätzen“.
2009
Das DRK-Präsidium beschließt: „Das Thema Integration, Migration und interkulturelle Öffnung soll über alle Bereiche vernetzt mit messbaren Zielen für 2010 und die gesamte nächste Wahlperiode des Präsidiums ausgestaltet werden.“
Zur Umsetzung wird eine Steuerungsgruppe „Interkulturelle Öffnung“ des Präsidiums des DRK und eine Arbeitsgruppe im DRK-Generalsekretariat eingesetzt. Eine Bestandsaufnahme zur Interkulturellen Öffnung des Verbandes wird in Auftrag gegeben. Ein Prozess zur kultursensiblen Gestaltung der Lehr- und Lernunterlagen wird initiiert.
2010
Die ESF Qualifizierungsmaßnahme zur Interkulturellen Handlungskompetenz „IKÖ-Manager/in in der Sozialwirtschaft“ beginnt.
2011
Die Bestandsaufnahme zur Interkulturellen Öffnung des DRK und zum Anteil haupt- und ehrenamtlicher Beschäftigter mit Migrationshintergrund im DRK wird durchgeführt. Die Ergebnisse liegen vor.
Die Lehr- und Lernunterlagen werden IKÖ-gerecht überarbeitet.



